Vernehmlassung

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Stocker
Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Interesse haben wir die Vernehmlassungsunterlagen studiert und in einer vorberatenden Kommission unter Vorsitz von Peter Reinhard eine Stellungnahme erarbeitet. Diese wurde von der Geschäftsleitung mit Zustimmung der EVP-Kantonsratsfraktion verabschiedet.

Die EVP verzichtet auf eine detaillierte Stellungnahme; wir nehmen zu den Hauptpunkten Stellung.

Die EVP hält fest, dass der Regierungsrat bestehende Vorzüge der Anstellungsbedingungen für Kompensationen, Arbeitszeitmodelle usw. als Grund nimmt, weshalb die vorgeschlagene neue Ferien- und Arbeitszeitregelung vertretbar sein soll. Wir meinen aber, dass solche Sonderregelungen auch in der Privatwirtschaft in verschiedenen Bereichen und in unterschiedlicher Art und Weise bestehen. Man kann dies also nicht als ein Hauptargument nehmen, um eine «kostenneutrale» Ferienregelung vorzuschlagen.

Ebenso akzeptieren wir nicht, wenn die Regierung auf die Finanzsituation hinweist, um eine notwendige «Kostenneutralität» zu begründen. Die Jahresabschlüsse sind seit Jahren ausgezeichnet, der Anteil des Eigenkapitals nimmt laufend zu und die Schulden werden laufend abgebaut.  In diesem Zusammenhang darf neben einer Summe für individuellen Lohnanpassung und für Einmalzulagen auch ein Entscheid gefällt werden, welcher für das Personal eine nachhaltige Verbesserung bringt, die auch etwas kosten darf. Auch sei der Hinweis erlaubt, dass das Personal in den vergangenen Jahren bereits genügend zur Sanierung des Staatshaushalts beigetragen hat.

Grundsätzlich begrüsst die EVP die Einführung einer fünften Ferienwoche als zeitgemässe Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Damit verbunden wird jedoch die bisher gewährten zwei Freitage über Weihnachten/Neujahr entfallen und die wöchentliche Arbeitszeit soll auf 42,5 Stunden erhöht werden. Diese geplante Arbeitszeiterhöhung lehnen wir ausdrücklich ab. Denn damit verbunden wird der Kanton Zürich in einer «kostenneutralen» Übung nur eine Umverteilung von Arbeitszeit vornehmen. Sollte eine solche Regelung eingeführt werden, steht das Ziel einer 42-Stundenwoche wohl in der Politik und bei den Verbänden bezüglich Anstellungsbedingungen an erster Stelle.

Es trifft zu, dass der Kanton mit einer zusätzlichen Ferienwoche als Arbeitgeber attraktiver wird. Aber gegenüber dem Personal hat er damit keine materiellen Zugeständnisse gemacht, sondern nur Arbeitszeit neu verteilt.

Bei den Arbeitnehmenden im Alter 60+ nimmt die Regierung keine Anpassungen vor, und damit verbunden verlieren diese die bisher regelmässig gewährten zwei Freitage über Weihnachten/Neujahr. Diese Angestelltengruppe hat somit eine Verschlechterung in Kauf zu nehmen, und der Kanton verbucht für sich sogar einen finanziellen Mehrwert. Die EVP erwartet in jedem Falle, dass hier eine Kompensation vorgenommen wird.

Nicht vergessen gehen sollten auch die Personen unter 20 Jahren. Sie erhalten auch keine zusätzliche Ferienwoche.

Aber auch andere Arbeitnehmende wie beispielsweise die Ärzte haben keine 42-Stundenwoche. Ihre Sollarbeitszeit beträgt bereits 50 Stunden, mithin die arbeitsgesetzliche Höchstarbeitszeit, die nicht weiter erhöht werden kann. Somit entstehen auch Ungleichbehandlung der Arbeitnehmenden in derselben Institution. Der Mangel beim Gesundheitspersonal (aber wohl auch bei Polizei und Lehrpersonen) ist bereits evident, weshalb die kantonalen Kliniken wegen der nicht vorhandenen 5. Ferienwoche einen weiteren Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Kliniken der Zürcher Spitalliste haben, aber auch im gesamtschweizerischen Kontext, da die fünfte Ferienwoche in Betrieben des Gesundheitswesens in der Zwischenzeit einfach Standard ist.

Auch für die von einer Neuregelung ausgenommenen Berufsgruppen (z.B. Lehrpersonen) muss der Regierungsrat eine angepasste Lösung präsentieren, wenn er nicht ein Zweiklassensystem unter den kantonalen Angestellten schaffen will. In diesem Zusammenhang halten die VPV fest, dass wir die Vernehmlassung des ZLV über die zusätzliche Ferienwoche ausdrücklich unterstützen.

Die vorgeschlagene Alternative für eine zusätzliche Ferienwoche bei gleichbleibender Arbeitszeit verbunden mit der Abschaffung der Dienstaltersgeschenke ist absolut unhaltbar. Gerade in Berufsgruppen mit langjährigen Anstellungen, wie beispielsweise der Polizei, wäre das ein absoluter Affront. Für uns ist dieser Vorschlag inakzeptabel.

Zu den Details wie Abrechnung von Mehrarbeit und den Grundsätzen Ferien vor Mehrzeitkompensation, die Anpassung bei Teil- und Stundenentschädigung usw. haben wir keine Anmerkungen.

Zusammenfassend erwarten wir, dass die zusätzliche Ferienwoche eben nicht kostenneutral ist, weil die finanzielle Situation des Kantons Zürich dies zulässt. Kompensationen über eine Mehrarbeit oder die Abschaffung von Dienstaltersgeschenken lehnen wir ab. Eventualiter verlangen wir, dass Arbeitnehmende im Alter 60+ eine Kompensation zu den abzuschaffenden Freitagen über Weihnachten/Neujahr erhalten und auch die ausgeschlossenen Arbeitnehmenden angemessen in die Betrachtungen und Massnahmen einbezogen werden.

Für die uns gebotene Gelegenheit zur Stellungnahme danken wir und sehen der weiteren Entwicklung gespannt entgegen. Selbstverständlich stehen wir für ergänzende Auskünfte jederzeit zur Verfügung.

Für Auskünfte
Hanspeter Hugentobler, EVP-Kantonsrat, Pfäffikon, 044 951 17 91, E-Mail schreiben
Peter Reinhard, Geschäftsführer, Kloten, G: 044 271 43 02, N: 079 402 38 82, E.Mail schreiben

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