Ja: Umsetzung der Unternehmenssteuerreform

EVP fordert gleichzeitige Erhöhung der Mindesthöhe der Kinder- und Ausbildungszulagen

Die EVP anerkennt die Bemühungen des Regierungsrats, die heute speziell besteuerten Statusgesellschaften mit einer breiten Auswahl an neuen steuerlichen Instrumenten im Kanton zu halten und den Unternehmenssteuersatz von 8 auf 7 Prozent zu senken. Damit sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich stabil gehalten und zu grosse Ertragsverluste vermieden werden. Eine weitergehende Senkung des Unternehmenssteuersatzes steht für die EVP im aktuellen Zeitpunkt nicht zur Diskussion und ist erst in einigen Jahren neu zu prüfen.

Gemeinsam mit der SP stellt die EVP den Antrag, gleichzeitig zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform die Mindesthöhe der Kinderzulage von 200 Franken auf 250 Franken pro Monat anzuheben und die Ausbildungszulage von 250 Franken auf 300 Franken pro Monat. Damit kämen Familien ca. 192 Millionen Franken zugute, was deren Kaufkraft erhöhte. Die Abstimmungsergebnisse in anderen Kantonen zeigen, dass es Vorlagen zur Unternehmenssteuerreform ohne soziale Ausbalancierung sehr schwer haben, in der Bevölkerung eine Mehrheit zu finden, so zuletzt im November 2018 im Kanton Bern.

Für Auskünfte
Auskünfte:
Hanspeter Hugentobler, Kantonsrat, Pfäffikon, RR-Kandidat EVP 079 355 08 09, E-Mail schreiben 
Beat Monhart, Kantonsrat, Mitglied der WAK, Gossau, N: 077 470 16 36, E-Mail schreiben
Mark Wisskirchen, Geschäftsführer, Kloten, G: 044 271 43 02, N: 078 868 87 00, E-Mail schreiben

Zurück