Ja der EVP zur kantonalen Steuervorlage 17

Standort Zürich im interkantonalen Steuerwettbewerb stärken. Die Delegierte der EVP Kanton Zürich sprechen sich einstimmig für die Umsetzung der kantonalen Steuerreform 17 aus.

Mit dem klaren Ja der nationalen Stimmbevölkerung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHVFinanzierung (STAF) - vom 19. Mai 2019, geht es nun um die kantonale Umsetzung der Unternehmenssteuerreform – die Steuervorlage 17 (SV17). Die vorliegende Regierungsrätliche Vorlage nutzt die im Bundesrecht vorgesehenen fakultativen Massnahmen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich stabil und die heute speziell besteuerten Statusgesellschaften möglichst im Kanton halten zu können.
Die EVP anerkennt die Bemühungen des Regierungsrats, die heute speziell besteuerten Statusgesellschaften mit einer breiten Auswahl an neuen steuerlichen Instrumenten im Kanton zu halten und den Unternehmenssteuersatz von 8 auf 7 Prozent zu senken. Damit sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Zürich stabil gehalten und zu grosse Ertragsverluste vermieden werden. Eine weitergehende Senkung des Unternehmenssteuersatzes steht für die EVP nicht zur Diskussion. Für die EVP ist der Passus der Bundesvorgaben an die Kantone mitentscheidend, dass die Auswirkungen der Aufhebung der Bestimmungen zu den Statusgesellschaften auf die Gemeinden angemessen berücksichtigt wird. Die EVP Kanton Zürich hat sich an ihrer Delegiertenversammlung vom 26. Juni 2019, nach eingehender Diskussion einstimmig für die Ja Parole zur kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 ausgesprochen.

Für Auskünfte
Hanspeter Hugentobler, EVP-Kantonsrat, Pfäffikon, 044 951 17 91, E-Mail schreiben
Beat Monhart, Kantonsrat, Mitglied der WAK, Gossau, N: 077 470 16 36, E-Mail schreiben
Mark Wisskirchen, EVP-Geschäftsführer, Kloten, 044 271 43 02, E-Mail schreiben

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