EVP sagt «JA, ABER» zu ambulant vor stationär

Die EVP begrüsst die Bemühungen des Kantons, unnötige stationäre Behandlungen zu reduzieren. Ein besonderes Augenmerk legt sie darauf, dass die vorliegende Lösung gemeinsam mit den Leistungserbringern (Spitäler) erarbeitet wurde.

Zu Interventionen durch die Gesundheitsdirektion darf es aus Sicht der EVP aber nur kommen, wenn dokumentierte Fälle von unnötigen stationären Eingriffen vorliegen.

EVP Kantonsrat und Gesundheitspolitiker Markus Schaaf bezweifelt, ob mit der beschlossenen Gesetzesänderung wirklich 9 Mio. Franken eingespart werden können. Diese Zahl scheint zu optimistisch. Aber mit der neuen Regelung wird jetzt mit wenig Aufwand eine verlässliche Datenbasis aufgebaut.

Aus Sicht der EVP ist wichtig, dass bei besonderen Umständen weiterhin stationäre Behandlungen möglich sind. Besondere Umstände liegen vor, wenn ein Patient...

  1. besonders schwer erkrankt ist,
  2. an schweren Begleiterkrankungen leidet,
  3. einer besonderen Behandlung oder Betreuung bedarf oder
  4. besondere soziale Umstände vorliegen.

Wichtig ist für die EVP, dass die Beurteilung retrospektiv erfolgt. Auf keinen Fall würde die EVP ein Modell akzeptieren, welches vorgängig eine Kostengutsprache der Kostenträger (Krankenkassen und Kanton) vorsieht. Damit würde der Entscheid für die Art der Behandlung vom Untersuchungszimmer ins Büro verlagert.

Für Auskünfte
Markus Schaaf, Vizepräsident EVP Kanton Zürich, Kantonsrat und Fraktionspräsident, 078 707 00 66, markus@schaaf.ch

Zurück