EVP begrüsst Umwandlung von IPW in Aktiengesellschaft

Mit der Verselbständigung der Integrierten Psychiatrie Winterthur IPW und der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft soll dem Unternehmen mehr Handlungsspielraum zugestanden werden. Mit dem Gesetzesentwurf der vorberatenden Kommission liegt jetzt eine Lösung vor, die in allen wesentlichen Punkten den Erwartungen der EVP entspricht.

Im Besonderen müssen wesentliche Entscheide wie Wahl des Spitalrates und seines Präsidiums vom Kantonsrat genehmigt werden. Im Weiteren darf der Kanton frühestens in fünf Jahren Aktien an Dritte übertragen.

Nach der Verselbstän­digung kann das Unternehmen seinen Mitarbeitenden bessere Arbeitsbedingungen zugestehen, als es das kantonale Personalrecht vorsieht, es ist kooperationsfähig und kann seine Liegenschaften selber planen und bewirtschaften.

Zu den neuen Freiheiten gehören aber auch neue Pflichten: So muss die IPW ihre Liegenschaften künftig ausschliesslich aus den erwirtschafteten Erträgen finanzieren, so wie das die übrigen Kliniken im Kanton seit der Einführung des Spital- Planungs- und Finanzierungsgesetz SPFG 2012 bereits müssen.

Markus Schaaf, Mitglied der KSSG, ist überzeugt vom vorliegenden Gesetzesentwurf. «Jetzt haben wir ein Gesetz, das der IPW zum einen den nötigen Handlungsspielraum gibt, zum andern aber die Klinik in genügender Weise vom Regierungsrat unabhängig macht.»

Für Auskünfte

Markus Schaaf, Kantonsrat EVP ZH, Rämismühle-Zell, +41 78 707 00 66,  E-Mail schreiben

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