Am 22. September 2024 wird im Kanton Zürich über die Parlamentarische Initiative betreffend Änderung im Bildungsgesetz abgestimmt. Das kantonale Bildungsgesetz soll so geändert werden, dass vorläufig Aufgenommene bei Stipendien ohne Wartefrist beitragsberechtigt sind – gleich wie Schweizer:innen und anerkannte Flüchtlinge. Zurzeit gilt für vorläufig Aufgenommene eine Wartefrist von fünf Jahren. Ein rascher Zugang zu Stipendien hilft, dass talentierte Personen zeitnah eine Berufsausbildung absolvieren, sich damit nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren und ihr eigenes Geld verdienen können. Eine breite Allianz von Parteien, Verbänden und Organisationen unterstützt dieses wichtige Anliegen. Ebenso spricht sich der Regierungsrat sowie eine Mehrheit des Kantonsrates für ein JA aus.