Zürcher Pflegeheime müssen assistierte Suizidhilfe zwingend zulassen
von Dominik Schmid
Der Vorstoss von SP, Grüne und GLP fordert, dass alle Zürcher Pflegeheime den Sterbehilfeorganisationen Zutritt gewähren müssen, damit sie ihre Dienste in den Räumlichkeiten des entsprechenden Heimes anbieten können. Als Geschäftsführer eines Pflegeheims und als Politiker lehne ich diese Zwangsmassnahme ab.
Seit über zwanzig Jahren wurden Spitäler und Pflegeheime darauf getrimmt, dass im Gesundheitswesen Wettbewerb herrschen soll. Das heisst, jeder Anbieter entscheidet, welche Dienstleistungen und Produkte er anbietet. Damit hat der Kunde die Wahl. Denn genau so wird heute ein Heimplatz ausgewählt: Komfort, Zimmergrösse, Betreuungsangebote, Lage, Umgebung, Preise – all diese Faktoren werden bereits heute vor einem Heimeintritt kritisch geprüft und verglichen – und das ist auch gut so.
Vor einem Heimeintritt gibt es Beratungsgespräche. Dabei taucht auch bei uns immer wieder die Frage auf, ob in unseren Häusern ein assistierter Suizid möglich sei. Wir beantworten diese Frage jeweils nicht sofort mit Ja oder Nein. Vielmehr versuchen wir die Hintergründe dieser Frage zu verstehen. Meist ist es die Angst vor Schmerzen, vor dem Ersticken und vor dem Verlassensein, welche die Menschen umtreibt. Wenn es uns gelingt, diese Ängste zu verstehen und die vorhandenen Unterstützungsangebote zu erklären, ist der assistierte Suizid kein Thema mehr.
Die Vertreter von SP, Grüne und GLP sind der Meinung, sie tun etwas Gutes für die Heimbewohner, wenn sie die Heime dazu zwingen, Sterbehilfeorganisationen den Zutritt zu gewähren. Genau das Gegenteil ist der Fall! Der Druck auf pflegebedürftige Menschen wird weiter zunehmen. Weshalb darf es nicht auch Heime geben, die keinen assistierten Suizid anbieten wollen? Sie bieten vulnerable Menschen einen Schutzraum vor äusseren Druckversuchen. Es gibt Menschen in Pflegeheimen, die sehr dankbar sind, dass in ihren Räumen kein assistierter Suizid möglich ist.
Es gibt nämlich durchaus eine Alternative zum assistierten Suizid, das ist die Palliativpflege. Mit ihr sollen die Lebensqualität und die Selbstbestimmung des Patienten durch lindernde Massnahmen möglichst erhalten bleiben. Dabei wird bewusst auf Massnahmen verzichtet, die auf Heilung ausgerichtet sind. Zur Palliativpflege gehören insbesondere eine gezielte Schmerztherapie und die Behandlung anderer möglicher Symptome wie beispielsweise Atemnot. Damit werden Menschen im Sterbeprozess so versorgt, dass sie trotz der schweren Umstände die bestmögliche Lebensqualität haben.
Es ist letztlich ein Totalversagen der Schweizer Politik, dass die palliative Betreuung noch immer nicht geregelt und finanziert ist. Da wirkt es für mich denn auch geradezu zynisch, wenn jetzt gefordert wird, dass die Pflegeheime zwingend Sterbehilfeorganisationen den Zutritt gewähren müssen. Denn ein schnelles Sterben muss nicht automatisch ein würdevolles Sterben sein. Viel sinnvoller wäre es, unsere Kräfte und Mittel für den Ausbau der Palliativmedizin zu investieren.
Für Auskünfte
Markus Schaaf, Kantonsrat EVP, Rämismühle, Kloten, 078 707 00 66 , E-Mail schreiben