Votum von Markus Schaaf

von Dominik Schmid

Anpassung vom Kantonalen Verbandsbeschwerderecht bei Bauten für Bildung und Gesundheit

 

Die berechtigten Anliegen von Natur- und Umweltschutz und Denkmalpflege werden in den heutigen Baubewilligungs­verfahren bereits sehr stark gewichtet und berücksichtigt. Es ist deshalb vertretbar, wenn das heute geltende Verbands­beschwerderecht bei Bauten für Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen angepasst wird.

Namentlich der private Verband «Züricher Heimatschutz» fällt mit seinen Einsprachen gegen Bauprojekte immer wieder auf – die Folge sind Verzögerung, Verteuerung und Verunmöglichung von wichtigen Bauten im Bildungs- und Gesundheitswesen.

Der finanzielle Druck auf Gesundheits­einrichtungen wie Spitälern, Kliniken und Pflegeheimen ist heute schon enorm hoch. Bei Einsprachen von privaten Verbänden braucht es für die Prozessführung Zeit und Geld. Da es sich meist um öffentlich-rechtliche Einrichtungen handelt, tragen die Steuerzahler die Kosten dafür.

Wenn es um Sanierungen von Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen geht, müssen wir unsere Ressourcen möglichst verantwortungsvoll und zielführend einsetzen. Mit den zwei überwiesenen Parlamentarischen Initiativen, die beide von der EVP mitunterzeichnet wurden, kann dies künftig geschehen.

Link zur Parlamentarischen Initiative 2024 066

Link zur Parlamentarischen Initiative 2024 067

 

Für Auskünfte
Markus Schaaf, Vizepräsident, Kantonsrat/Fraktionspräsident, Zell/Rämismühle, N: 078 707 00 66, markus@schaaf.ch
Mark Wisskirchen, EVP-Geschäftsführer, Kloten, 044 271 43 02, E-Mail schreiben

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