Vernehmlassung zu Radioaktive Abfälle – Sachplan geologische Tiefenlager (SGT)

Die radioaktiven Abfälle der Schweiz sind vorhanden, und sie werden auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch anfallen – auch wenn wir aus der Kernkraft aussteigen sollten. Und wir haben ein allgemein anerkanntes Verfahren mit klar geregelten Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, um die endgültige Entsorgung sicher zu stellen. Das Ziel der Standortsuche ist ebenfalls breit abgestützt und anerkannt: maximale Sicherheit für heutige und künftige Generationen ist die Prämisse. Das gilt selbstverständlich insbesondere auch für die Zufahrtswege und Umladestation.

Vielen Dank an das Bundesamt für Energie für den Einbezug zur Vernehmlassung zu Etappe 2 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager. Wir ergreifen gerne die Gelegenheit, unsere Meinung und Empfehlungen auch für die künftigen Schritte kund zu tun. Wir möchten dies ohne Verwendung des Fragebogens tun.

Abschluss 2. Etappe: Wir haben eine klare Ausgangssituation: Die radioaktiven Abfälle der Schweiz sind vorhanden, und sie werden auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch anfallen – auch wenn wir aus der Kernkraft aussteigen sollten. Und wir haben ein allgemein anerkanntes Verfahren mit klar geregelten Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten, um die endgültige Entsorgung sicher zu stellen. Das Ziel der Standortsuche ist ebenfalls breit abgestützt und anerkannt: maximale Sicherheit für heutige und künftige Generationen ist die Prämisse. Das gilt selbstverständlich insbesondere auch für die Zufahrtswege und Umladestation.

Die Nagra hat die Aufgabe, diese Sicherheit mit der geeigneten Standortsuche zu gewähren. Dies geschieht in der Schweiz mit einem vorbildlichen und transparenten Vorgehen. Der Sachplan ist aus unserer Sicht dafür das ideale Steuerungsinstrument auf dem Weg zu den Endlagern. Für die EVP sind mehr noch die bis heute gewonnenen wissenschftlichen Erkenntnisse für die Platzierung sicherer Endlager und die dazu vorgeschlagenen Standorte der Nagra nachvollziehbar. Die Schweiz zeigt ein hohes Mass an Sorgfalt, demokratischem Verständnis und Verantwortungsbewusstsein. Die EVP ZH unterstreicht speziell, dass der Einbezug von Regionen und Kantone bei der Standortsuche ein für die Schweiz passendes Vorgehen darstellt. Mit diesem Prozess stehen wir, auch im Vergleich zu internationalen Verfahren, vorbildlich da.

Die Gebiets-Vorschläge der Nagra für Etappe 3 des Sachplans erscheinen uns korrekt. Für uns sind die Überlegungen nachvollziehbar. Auch die aktuellen Diskussionen zwischen Nagra, den Kantonen AG/ZH und dem ENSI um das Gebiet nördlich Lägern zeigen uns, dass der Sachplanprozess sehr gewissenhaft und gegenüber der Öffentlichkeit offen geführt wird. Die EVP ZH stimmt daher dem Vorschlag des Ergebnisberichtes zu, dass die bezeichneten Standortvorschläge im Verfahren bleiben und noch stärker unter die Lupe genommen werden sollen. Dabei ist für uns klar: Die Standorte, die sich in Etappe 3 als der/die Besten herauskristallisieren, müssen am Ende auch wirklich realisiert werden.

Empfehlungen Etappe 3: Wir sehen aber gleichzeitig die Gefahr einer «Verpolitisierung» der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Die Zeiten von ideologischen Grabenkämpfen bei der Entsorgung von atomarem Abfall gehören in die energiepolitische Vergangenheit. Entsprechende politische Strategiespiele mit den geplanten Endlagern sind aus unserer Sicht deshalb weder gesellschaftlich, noch ethisch, noch sachlich verantwortbar. Der Bundesrat und das UVEK sollten dahin arbeiten, solche gefährlichen Tendenzen zu verhindern. Eine zielstrebige Führung des Sachplans durch das Bundesamt ist im Interesse der Regionen und allen Betroffenen durchzusetzen. Verzögerungen implizieren Unsicherheit und sind unfair gegenüber den betroffenen Regionen. Wir müssen möglichst schnell klare Verhältnisse schaffen.

Die Verpflichtung der Entsorgung gefährdender Stoffe im Namen heutiger und künftiger Generationen ist eine ethische und damit auch christliche Aufgabe. Wir tragen als Menschen Verantwortung und Lasten – und dürfen diese nicht automatisch auf die kommenden Generationen übertragen. Die EVP sieht es als ihre Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass wir heute im Namen unserer Kinder die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle umsetzen.

Wichtig ist uns ein gerechter Umgang mit der lokalen Bevölkerung. Daher empfehlen wir, speziell bei der Wahl des Standortes für die Umverpackungsanlagen (heissen Zelle) umsichtig zu handeln und dies im Interesse der Bevölkerung vor Ort genau zu prüfen. Zudem sollen die Menschen im Bereich des Endlagers auch finanzielle Anreize und Kompensationen bei allfälligen Schäden erhalten. Die EVP fordert, solche Zahlungen bald möglichst zu regeln und auszuhandeln.

In der kommenden Etappe verlagern sich die Aufgaben und Zuständigkeiten vermehrt auf die direkt betroffenen Gemeinden. Daher empfehlen wir, die Gemeinden in den nächsten Jahren vermehrt einzubeziehen und tatkräftig, auch finanziell zu unterstützen.

Wir erwarten weiter, dass der finale Entscheid über Endlagerstandorte logisch, unpolitisch und für alle begreifbar gewählt und kommuniziert wird. Die Standortregionen haben das Recht, genügend und gerecht informiert zu werden. Auch ein fairer Umgang unserer Gesellschaft mit Minderheiten ist eine ethische Verpflichtung. Die Schweiz hat zudem die Verpflichtung, die nötigen Entscheidungen möglichst schnell zu fällen, damit für alle klare Verhältnisse herrschen. Dies erfordert die Fairness.

Wir hoffen, sie werden unsere Empfehlungen berücksichtigen und bedanken uns nochmals für die uns gebotene Möglichkeit zur Stellungnahme.

Ganze Vernehmlassung

Für Auskünfte
Hanspeter Hugentobler, EVP-Kantonsrat, Pfäffikon, 044 951 17 91, E-Mail schreiben
Peter Reinhard, EVP-Geschäftsführer, Kloten, Mobile 079 402 38 82, E-Mail schreiben

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