Vernehmlassung Gesundheitsgesetz
Ärzte, Apotheker und Zahnärzte haben in den vergangenen Jahren wertvolle Arbeit geleistet, indem sie in eigener Regie für die Bevölkerung im Kanton Zürich die Notfallversorgung sichergestellt haben. Aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen ist jetzt eine Neuregelung angebracht. Die EVP ist froh um das Engagement des Kantons. Natürlich wäre es besser gewesen, wenn der Kanton als Koordinator und Mitfinanzierer bereits zu einem früheren Zeitpunkt in den Prozess eingebunden worden wäre. Nun muss der Gesetzgebungsprozess unter grossem Zeitdruck umgesetzt werden.
Die EVP-Kommission «Gesundheit und Soziales» unter Leitung von Kantonsrat Markus Schaaf hat die Stellungnahme zum Gesundheitsgesetz erarbeitet und diese wurde von der Parteileitung verabschiedet. Die Verwendung der Ersatzabgaben sollte für den operativen Betrieb der Triagestelle, sowie die Entschädigung der Dienstleistenden verwendet werden. «Versorgungsforschung Notfalldienst» gehört für uns nicht zu den operativen Aufgaben und muss aus dem ordentlichen Budget der Gesundheitsdirektion finanziert werden, hält die EVP in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung fest.