Verletzung des Nachtflugverbotes: Die Ursachen sind bekannt, jetzt braucht es Massnahmen
Fluchen habe etwas Befreiendes, konnte man vergangenes Jahr in der NZZ lesen. Zitiert wurde in der Folge der Kraftausdruck eines Piloten, der sich massiv darüber ärgerte, dass sein Abflug in Kloten zum wiederholten Mal verschoben wurde. Dass der Ärger des Piloten dann zu weiterem Ärger bei den lärmgeplagten Schlafsuchenden in der Flughafenregion führt, kann ich durchaus nachvollziehen.
Aber deshalb der Flughafen Zürich AG zu unterstellen, bei der rechtlich abgesegneten Landerlaubnis von 23.00 bis 23.30 für verspätete Flugzeuge handle es sich um eine missbräuchliche Kapazitätserweiterung betrachten wir dennoch als unzutreffend und unfair. Zumal Verspätungen auch für den Flughafen und dessen Personal weder willkommen noch nützlich sind.
Für Verspätungen und die Notwendigkeit diese abzubauen gibt es viele objektive und nachvollziehbare Gründe. Nebst den meteorologischen Bedingungen gehören die Langstreckenflüge hier sicher zu den wichtigeren und sind entscheidend dafür, ob wir einen Flughafen mit starker Drehkreuzfunktion haben oder nicht. Und ein solches Sicherzustellen ist wiederum ebenso Kernauftrag, wie der Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Auswirkungen.
In dicht besiedelten Gebieten gehört Fluglärm zu den Problemen, die sich nie zur Zufriedenheit aller Betroffenen lösen lassen. Leider.
Entscheidend für die Verbesserung der Nachtlärmstörungen wäre die Realisierung von zum Teil bereits pfannenfertig vorliegenden Massnahmen. So würde eine Umsetzung des Biswindkonzeptes wesentlich zur Reduktion von Nachtflügen führen. Auch die Investition der Swiss von mehr als 8 Milliarden Franken in 67 neue und leisere Flugzeuge wird ihre positive Wirkung haben. Dass das noch immer nicht vollständig umgesetzte Betriebsreglement 2014 aufgrund Restriktionen aus Deutschland die Einhaltung der Vorgaben erschwert, ist ebenfalls eine Tatsache, die der Flughafen AG das Leben, beziehungsweise die Zielerreichung schwer macht.
Den Regierungsrat als Aufsichtsbehörde jetzt mit administrativer Beschäftigungstherapie zu bestrafen, bringt niemandem etwas.
Zumal die zuständige Regierungsrätin weder Flugpläne ändern, noch Anpassungen der Slots verlangen kann.
Und selbst wenn unsere Volkswirtschaftsdirektorin Mathematik studiert hätte, könnte sie die Quadratur des Kreises nicht lösen.
Denn genau an dieses Problem erinnert der Wunsch, ohne Fluglärm eine immense Wertschöpfung zu generieren.
Die EVP kann die Anliegen der Flughafenanwohnerinnen und -Anwohner verstehen. Aber bei einer Überweisung des Postulats sind aus unserer Sicht keine neuen Erkenntnisse zu erwarten und es bleibt nur noch die Feststellung „Ausser Spesen nichts gewesen“. Daher werden wir es nicht unterstützen.
Für Auskünfte
Daniel Sommer, Kantonsrat, Affoltern am Albis, N: 079 223 61 62, E-Mail schreiben
Mark Wisskirchen, EVP-Geschäftsführer, Kloten, 044 271 43 02, E-Mail schreiben