Stadt Zürich Informationen und Parolen zu den Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungen der Stadt Zürich (6 Vorlagen) (Der Vorstand der EVP Stadtpartei konnte wegen anderweitiger starker Beanspruchung nicht alle städtischen Vorlagen behandeln. Bei den nicht behandelten Vorlagen stelle ich die Argumente pro und contra und die Parolen der Gemeinderatsparteien dar, verbunden mit meiner persönlichen Sicht.) 

1. Fr. 239 Mio. für Renovation/Umbau Kongresshaus und Tonhalle sowie Entschuldung der Trägerschaft; neuer jährlicher Beitrag an die Kongresshausstiftung von Fr. 2.9 Mio. und Erhöhung des jährlichen Beitrags an die Tonhalle-Gesellschaft von Fr. 17 auf Fr. 19.5 Mio.
Nach der Ablehnung des von Architekt Moneo entworfenen Neubaus für das Kongresshauses in der Volksabstimmung vom Juni 2008 musste die Zukunft von Kongresshaus und Tonhalle neu geplant werden. Die Gebäude sollen so renoviert und umgebaut werden, dass sie sich besser nutzen lassen, z.B. auch für gleichzeitig stattfindende verschiedene Veranstaltungen und mit der Möglichkeit, durch Videoübertragung Kongresse mit bis zu 2500 Teilnehmern durchzuführen. Denkmalpflegerisch wird der Bau erhalten und aufgewertet. Der später hinzugebaute und als Fremdkörper empfundene Panoramasaal wird abgebrochen und durch ein öffentlich zugängliches Restaurant ersetzt. Ein neuer Saal wird zum General-Guisan-Quai hin gebaut. Da sich bei der bisherigen Betriebsgesellschaft für das Kongresshaus Defizite angehäuft haben, muss eine Entschuldung durchgeführt werden, und weil auch der künftige Betrieb kaum kostendeckend gestaltet werden kann, wird neu ein Betriebsbeitrag an das Kongresshaus ausgerichtet, und jener für die Tonhalle wird erhöht. Parole des Stadtparteivorstands: Ja. Alle im Gemeinderat vertretenen Parteien ausser der SVP haben dieser Vorlage zugestimmt. Das Konzept für die Sanierung von Kongresshaus und Tonhalle überzeugt, auch wenn die Sache sehr kostspielig ist. Nicht zuletzt ist dies auch eine Konsequenz aus der Ablehnung des Moneo-Neubaus, der andere Möglichkeiten eröffnet hätte. Der Vorteil der jetzigen Lösung ist aber der Erhalt und die Aufwertung des denkmalpflegerisch sehr wertvollen Kongresshauses, verbunden mit einer deutlichen Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten für Kongresshaus und Tonhalle.

2. Errichtung einer öffentlichrechtlichen Kongresshaus-Stiftung
Die heutige Kongresshaus-Stiftung ist eine privatrechtliche Stiftung, die 1937 durch die Stadt und die Tonhallegesellschaft gegründet wurde. Diese Stiftung arbeitete insgesamt mit Verlust, die Stadt hat sie in der Vergangenheit immer wieder finanzieren müssen. Damit die Stadt in der Stiftung den Einfluss erhält, der ihrem finanziellen Engagement entspricht, soll die bestehende Stiftung durch eine öffentlich-rechtliche Kongresshausstiftung abgelöst werden. Sie untersteht allgemeinen Aufsicht des Stadtrats und der Oberaufsicht des Gemeinderats. Parole des Stadtparteivorstands: Ja. Auch dieser Vorlage haben alle Parteien ausser der SVP zugestimmt. Nach dem Grundsatz, dass, wer zahlt, auch bestimmen soll, was geschieht, ist die geplante Stiftung unter der Aufsicht der politischen Organe der Stadt sinnvoll.

3. Objektkredit von Fr. 23.6 Mio. für einen Neubau (Haus B) im Pflegezentrum Bombach
Im Pflegezentrum Bombach soll der sanierungsbedürftige Anbau neben dem Haupthaus durch einen Neubau ersetzt werden. Es sind darin vor allem Zimmer für demenzkranke Menschen vorgesehen. Parole des Stadtparteivorstands: Ja. Diesem Kredit haben alle Parteien im Gemeinderat zugestimmt. Der Neubau ist notwendig und sinnvoll, es kann ihm ohne weiteres zugestimmt werden.

4. Ausstieg der Stadt aus der Kernenergie
Die Stadt Zürich besitzt 15 % der Aktien des Kernkraftwerks Gösgen und 20.5 % der Aktien der AKEB (Aktiengesellschaft für Kernenergiebeteiligungen Luzern), die Strom aus französischen Atomkraftwerken und aus dem Atomkraftwerk Leibstadt bezieht und an Abnehmer in der Schweiz vermittelt. Diese Beteiligungen wurden anfangs der 70iger Jahre des letzten Jahrhunderts in Volksabstimmungen befürwortet. Gemäss aktueller Strategie der Stadt soll das ewz künftig die Versorgung ohne Kernenergie sicherstellen, d.h. die Beteiligungen an den Atomkraftwerken und der Zukauf von Strom aus diesen sollen eingestellt und durch Strom aus Wasserkraftwerken und neuen Energien ersetzt werden. Mit der vorgesehenen Änderung der Gemeindeordnung soll dieser Ausstieg fix auf 2034 festgesetzt werden: „Die Beteiligung der Gemeinde an Atomkraftwerken sowie der Bezug von Atomstrom sind längstens bis zum Jahr 2034 zulässig.“ Parole des Stadtparteivorstands: (vgl. oben). Innerhalb der EVP wird grundsätzlich der Ausstieg aus der Atomenergie („Kernenergie“) befürwortet. Die EVP hat auch im Gemeinderat der Strategie des Stadtrats zugestimmt, grundsätzlich wenn möglich bis anfangs der 2030iger-Jahre aus der Atomenergie auszusteigen. Betrachtet man die heutige Stromversorgung der Stadt Zürich, erscheint dies nicht als völlig unrealistisch: Das ewz konnte 2015 zusammen mit seinen Partnerwerken und Bezugsrechten den Strombedarf der Stadt Zürich von etwa 3‘000 Gigawattstunden im Wesentlichen mit Wasserkraft (2989 GWh) und Alternativenergien (ca. 313 GWh) decken. Das berücksichtigt allerdings künftige Entwicklungen nicht, ebensowenig den unterschiedlichen Energiebezug im Sommer und im Winter. Etliche Konzessionen der Stadt für Wasserkraftwerke im Bündnerland laufen demnächst aus, und es ist noch nicht klar, ob diese weiterhin bei der Stadt bleiben. Der Anteil der Alternativenergien ist sodann immer noch verschwindend klein (313 GWh!) und es ist nicht ersichtlich, wie sie die heutige Produktion von 2‘260 GWh Atomstrom ersetzen sollen. Grundsätzlich dürfte deshalb wohl die bisherige Strategie des Stadtrats, aus der Atomenergie auszusteigen, ohne eine zwingende zeitliche Limite zu setzen, sinnvoller sein als eine Fixierung auf das Jahr 2034. Diese Fixierung engt den Handlungsspielraum auch marktwirtschaftlich sehr stark ein und führt dazu, dass die Stadt ihre Beteiligungen wohl zu einem Tiefstwert verkaufen muss. Sie führt hingegen nicht dazu, dass auch nur eine Kilowattstunde weniger Atomstrom produziert würde. Sie ändert auch nichts daran, dass für die Lagerung der Atom-Abfälle, die in den vergangenen 40 Jahren produziert wurden, eine Lösung gefunden werden muss, an der sich auch die Stadt beteiligen muss! Im Gemeinderat haben SP, GP, AL und GLP der Vorlage zugestimmt, FDP, CVP und SVP haben sie abgelehnt.

5. „Rationelle Verwendung von Elektrizität“ – Teilaufhebung des sog. Stromsparbeschlusses
6. Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des ewz, Neuerlass
Die beiden Vorlagen 5 und 6 gehören zusammen, es kann aber zu beiden unabhängig voneinander Ja oder Nein gestimmt werden. Der Stromsparbeschluss von 1989 soll weitgehend aufgehoben werden. Er enthält energiepolitische Ziele und Fördermassnahmen, die heute in Art. 2ter der Gemeindeordnung festgehalten sind. In einzelnen Punkten (Vorfinanzierung von Fördermassnahmen) widerspricht er dem kantonalen Recht. Er soll deshalb weitgehend aufgehoben werden. Bestehen bleibt im Wesentlichen noch die Bestimmung, dass das ewz einen Reinertrag von 6 bis 9 % des Umsatzes erzielen soll. In der Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des ewz sollen neu die Fördermassnahmen für eine effiziente Energienutzung und für die Förderung der Alternativenergien und die Reduktion der Treibhausgase geregelt werden. Zur Finanzierung wird auf dem Strompreis eine Gebühr von maximal 2 Rappen und minimal 1 Rappen erhoben (bei einem Verbrauch von etwa 3‘000 GWh in der Stadt ergeben sich daraus 30 bis 60 Mio. Franken). Dieses Geld fliesst in den Energiesparfonds und damit sollen wie bisher Projekte und Tätigkeiten wie die Energieberatung, Rückvergütungen für Energieeffizienz, Beiträge an erneuerbare Energiequellen usw. finanziert werden. Parole des Stadtparteivorstands: vgl. oben. Den Grundzügen dieser Änderungen haben alle Parteien zugestimmt. Die FDP, die CVP und die SVP haben am Schluss jedoch die neue Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen abgelehnt, weil sie keine Untergrenze von 1 Rappen für die Äufnung des Stromsparfonds wollten. Sie sprachen sich für einen Beitrag von 0 bis 2 Rappen aus, damit der Stadtrat den Beitrag auch stoppen kann, wenn genügend Geld im Fonds vorhanden ist. Damit haben sie grundsätzlich recht: Dem Stadtrat kann zugetraut werden, dass er genügend vernünftig ist, den Beitrag immer so festzulegen, dass der Stromsparfonds seine Aufgaben erfüllen kann. Anderseits werden die mit dem Fonds geförderten Projekte in absehbarer Zeit einen Beitrag von mindestens einem Rappen erfordern, weshalb der an sich sinnvollen Verordnung zugestimmt werden kann.

Weitere Parolen aus der Stadtzürcher Sicht finden Sie hier

Für Auskünfte
Ernst Danner, a. Gemeinderat, Funkwiesenstrasse 44, 8050 Zürich, Tel. 079 782 13 62, Mail 

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