Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen

Bild von Sabine van Erp auf Pixabay

Votum von Kantonsrat Mark A. Wisskirchen an der Kantonsratssitzung vom 14. September 2020

Mit dieser PI wird Freiheit über alles propagiert und die Selbstbestimmung als ultimatives Recht. Dass dabei das Wohl der Gesellschaft und jenes der betroffenen Menschen im Umfeld eines Sterbewilligen verloren gehen, ist scheinbar zweitrangig. Und das ausgerechnet in dieser Zeit der Corona-Krise, wo Zusammenstehen und gegenseitige Unterstützung gefragter ist denn je!

Solidarität und Fürsorge müssen die Schlüsselwörter heissen. Vor allem für Menschen am Rande unserer Gesellschaft und im Besonderen für unsere ältere Generation.

Und welchen Beitrag leistet diese PI zu diesen grundlegenden Werten? Schlicht und einfach keinen!

Selbstbestimmt sterben, Suizid als «letzte Freiheit» wird in der Sonntagsausgabe der NZZ mit einem Interview eines für mich sehr fragwürdigen deutschen Autors auf der Kulturseite zu seinem neusten Theaterstück «Gott» hochstilisiert – unglaublich!

Die ganze Inszenierung entstand, vor dem Hintergrund des kürzlich in Deutschland erfolgten Bundesverfassungsgerichts-Entscheids, dass die ärztliche Suizid – die ärztliche Suizidassistenz… Klammer auf (Ist es nicht die Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte Leben zu erhalten und nicht zu beenden? Klammer zu) nicht nur bei Schwerkranken, sondern Menschen «in jeder Phase ihrer Existenz» möglich macht.

Immerhin meint auch die NZZ: «das ist allerhand!»

Sterben in Würde ist aus meiner Sicht etwas anderes. Ein solches Vorhaben wie die Initianten lancieren, ist entwürdigend, für die Betroffenen sterbewilligen Menschen ob Schwerkrank oder Kerngesund, wie auch für Ihre Angehörigen und vorallem für die Pflegenden der Institutionen. Die Politik geht mit dieser Gesetzesänderung sehr pietätlos um.

Warum setzen sich die Initianten nicht FÜR das Leben und ihre Werte ein, bspw. in der Stärkung der Palliativmedizin und Betreuung sowie die Aufklärung zu einer rechtzeitig erstellten Patientenverfügung – Leistungen welche nach wie vor im Leistungsauftrag nicht kostendeckend leisten lässt – aber den Menschen Orientierung und ECHTE Würde, mit einem möglichst schmerzfreien Sterben und in Respekt gegenüber allen Beteiligten, in ihrem Leiden zukommen lässt?

Als echte Mittepartei bekennt sich die EVP seit ihrer Gründung zu den christlichen Werten als Grundlage ihres politischen Wirkens. Auf dieser Basis setzt sie sich insbesondere bei ethischen Fragen lebensbejahend für die Menschen ein.

Aus diesem Grund kann die EVP diese PI absolut nicht unterstützen.

 

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