Räumung von Hausbesetzungen

Rechtlich gesehen ist eine «besetzte Liegenschaft» eine Straftat, die im Strafgesetzbuch unter Art. 186 als «Hausfriedensbruch» beschrieben wird. Für die «Räumung von besetzten Liegenschaften» gibt es bisher keine detaillierten gesetzlichen Regelungen.

Im Kern dieser Parlamentarischen Initiative (PI) sprechen die Initianten ein Problem der Stadt Zürich an. Mit dieser PI wollen sie jedoch eine gesetzliche Grundlage für den ganzen Kanton Zürich schaffen. Also einmal mehr, soll aufgrund eines lokalen Problems ein kantonales Gesetz angepasst werden.

Es ist ja durchaus bemerkenswert, dass die Forderung nach einer detaillierten gesetzlichen Regelung ausgerechnet von den Parteien kommt, die stets weniger, oder wenigstens schlanke Gesetze wollen. Von der FDP hätte ich erwartet, dass sie diese Gesetzesänderung wenigstens mit einer Sunset-Legislation verziert…

Bereits mit einer früheren Motion haben sie versucht, dieses Anliegen ins Polizeigesetz zu schreiben. Damals war die Forderung 48 Stunden. Neu steht die Forderung, dass die Räumung innert 72 Stunden zu erfolgen habe.

Vorstoss trifft die falschen
Ich kann den Ärger der Initianten verstehen. Hausbesetzung ist keine Form des kreativen Zusammenlebens unserer Gesellschaft. Aber liebe Initianten, mit ihrem Vorstoss sind sie hier in diesem Rat wirklich an der falschen Adresse und vor allem: sie treffen auch die Falschen.

Die PI fordert, dass die Räumung von besetzten Häusern innert 72 Stunden nach der Anzeige zu erfolgen habe. Ausserhalb der Stadt Zürich wird diese Aufgabe der Kantonspolizei zugeteilt. Diese Forderung mit einer zeitlichen Vorgabe ist ein massiver Eingriff in das operative und taktische Vorgehen der Polizei. Wenn die Polizei ein Ereignis wie beispielsweise die Räumung einer besetzten Liegenschaft zu bewältigen hat, muss sie dabei stets viele Faktoren und Umstände beachten. Sie bewältigt solche Ereignisse jeweils nach der 3D-Strategie: Dialog – Deeskalation – Durchsetzen. Und glauben Sie mir, wenn es um das Durchsetzen geht, ist die Kantonspolizei durchaus dazu in der Lage. Sie verfügt über die Fähigkeit, sie verfügt über die Mittel und Möglichkeiten und sie verfügt über den Willen, einen Entscheid durchzusetzen. Aber, und das ist eben der entscheidende Punkt: Das Handeln der Polizei muss stets der Situation angemessen und verhältnismässig sein. Und genau dieser Punkt kann nur an der Front beurteilt werden – und nicht in einem Ratssaal.

Einsatzkräfte nicht schädigen
Mit der Überweisung dieser Motion würde zum ersten Mal eine zeitliche Vorgabe ins Gesetz geschrieben, welche die Polizei bei der Ausübung ihres Auftrags extrem enge Rahmenbedingungen setzt. Genauso falsch wäre es, der Polizei Vorgaben zu machen, mit welchen Mitteln und mit wie vielen Personen sie ein bestimmtes Ereignis zu bewältigen hat.

Wer JA sagt zu dieser PI, setzt willentlich und wissentlich die Gesundheit und die Sicherheit unserer Einsatzkräfte aufs Spiel setzen.

Ich habe grosses Verständnis für das Anliegen der PI und sogar Sympathien für ihr Anliegen. Aber nochmals: mit ihrer PI sind sie hier an der falschen Adresse! Und mit der engen zeitlichen Vorgabe setzen sie die Angehörigen der Kantonspolizei einer grossen und unnötigen Gefahr aus. Die EVP wäre durchaus bereit, die PI zu unterstützen, wenn im Gesetzestext die zeitliche Vorgabe entfernt wird. In der vorliegenden Version werden wir die PI nicht unterstützen.

(Votum KR Schaaf im Kantonsrat vom 8.4.2019)

Für Auskünfte
Markus Schaaf, Vizepräsident, Kantonsrat, Zell (Rämismühle), N: 078 707 00 66, E-Mail schreiben
Hanspeter Hugentobler, EVP-Kantonsrat, Pfäffikon, 044 951 17 91, E-Mail schreiben
Mark Wisskirchen, EVP-Geschäftsführer, Kloten, 044 271 43 02, E-Mail schreiben

Zurück