Planen und Bauen im Uferbereich von Seen: Vernehmlassung Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes, EVP-Stellungnahme
Seebauten müssen PBG-Regeln beachten
Mittels der Richtplanung und der Genehmigung der kommunalen Bau- und Zonenordnungen hat der Kanton zwar grundsätzlich die Möglichkeit, eine lockere Überbauung vorzugeben. Mit dem geplanten § 67 a ist es jedoch nicht mehr möglich, sich im Bewilligungsverfahren im Einzelfall auf überwiegende öffentliche Interessen abzustützen, wie dies bislang § 25 KonzV WWG erlaubt. Dies ist eine deutliche Schwächung der öffentlichen Interessen sowie jenen des Natur- und Landschaftsschutzes. Die EVP ist der Ansicht, dass die öffentlichen und überregionalen Interessen auf kantonaler Ebene besser verankert sein müssen. Die Variante einer überlagernden nutzungsplanerischen Festlegung für die Uferbereiche und die vorgeschlagene Gesetzesänderung gehen eindeutig zu wenig weit. Es besteht eine grosse Gefahr, dass die Uferbereiche dem wachsenden Verdichtungsdruck in den Zürichsee-Gemeinden anheimfallen.
Die Vernehmlassung finden Sie hier
Für Auskünfte
Hanspeter Hugentobler, Präsident, EVP-Kantonsrat, Pfäffikon, 044 951 17 91, E-Mail schreiben
Peter Reinhard, Geschäftsführer, Kantonsrat, Kloten, G: 044 271 43 02, N: 079 402 38 82, E-Mail schreiben