Kleinere Fassadenbegrünungen sollen bewilligungsfrei sein

von Dominik Schmid

Der Regierungsrat wird gebeten, klare Regelungen auszuarbeiten, nach welchen auf die Bewilligung von kleineren Fassadenbegrünungen (Rankhilfen) verzichtet werden kann und bei grösseren Anlagen die Bewilligungsverfahren in vereinfachter Form ausgestaltet sind.

Begründung

Regelmässig müssen selbst kleinste Fassadenbegründungen, wie beispielsweise die Anbringung von Rankhilfen, aufwändige ordentliche Bewilligungsverfahren durchlaufen, was unverhältnismässige Aufwände und Kosten für die Gesuchsstellenden mit sich bringt. Deshalb sollen kleinere Fassadenbegrünungen bis zu einer gewissen Grösse zukünftig bewilligungsfrei werden, sofern sich diese ausserhalb von  Kernzonen, nicht im Geltungsbereich einer anderen Schutzanordnung, oder eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars befinden.

Für grössere Fassadenbegrünungen soll ein Meldeverfahren oder ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren geprüft und in der Bau- und Verfahrensverordung (BVV) geregelt werden. Selbstredend sind bei allen Verfahrensvarianten übergeordnete Vorgaben, wie zum Beispiel feuerpolizeiliche Anforderungen, in angemessener Form zu berücksichtigen.

Fassadenbegrünungen werden sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen und öffentlichen Bauten vermehrt angewendet und bieten zahlreiche Vorteile. Zu diesen zählen die Förderung der Biodiversität, die Reduzierung von Hitzeinseln und die Verbesserung der Luftqualität. Sie kann auch zur Lärmminderung beitragen und die Ästhetik der Stadtlandschaft verbessern. Eine durch Begrünung beschattete Fassade kann zudem Innentemperaturen am Tag reduzieren und in der Nacht die Wärmeabstrahlung mindern.

Dies sind viele Gründe, die Realisation von Fassadenbegrünungen zu fördern, indem die Bewilligungsprozesse dafür so einfach wie möglich ausgestaltet sind.

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