Gesetz für Menschen mit Beeinträchtigungen

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2017 hat die EVP die Motion «Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung» gemeinsam mit FDP und SP eingereicht. Nun wurde das Gesetz durch die vorberatenden Kommission KSSG in rekordverdächtig kurzer Beratungszeit dem Kantonsrat einstimmig zum Erlass empfohlen.

Mit dem vorliegenden Selbstbestimmungsgesetz kann der Systemwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung nun rasch an die Hand genommen werden. Menschen in sozialversicherungstechnischen Situationen können ihr Leben selbstbestimmt, weil subjektfinanziert gestalten.

Eine Minderheit von EVP, SP und Grünen ist zusätzlich der Meinung, dass die betroffenen Menschen, die vom Bund mit Assistenzbeiträgen unterstützt werden, auf die Herausgabe von Voucher verzichten können und den vollen Leistungsanspruch ausbezahlt erhalten sollen.

„Damit sind die ursprünglichen Forderungen aus der mit der EVP eingereichten Motion für mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigungen mit dem neuen Gesetz optimal umgesetzt», sagt Kantonsrat Mark A. Wisskirchen, Mitglied der KSSG.

Den Forderungen aus den Behindertenverbänden wird mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz weitestgehend entsprochen. Dieses ermöglicht beispielsweise die Leistungserbringung auch durch Privatpersonen und führt für die betroffenen Menschen zu mehr Freiheit und selbständigen Gestaltungsraum ihrer ohnehin schon eingeschränkten Lebensform.

Für Auskünfte
Hanspeter Hugentobler, EVP-Kantonsrat, Pfäffikon, 044 951 17 91, E-Mail schreiben
Markus Schaaf, Vizepräsident, Kantonsrat/Fraktionspräsident, Rämismühle, N: 078 707 00 66, E-mail schreiben
Mark Wisskirchen, EVP-Geschäftsführer, Kloten, 044 271 43 02, E-Mail schreiben

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