Stellvertretungsregelung für den Kantonsrat und die Parlamente in den Gemeinden

von Dominik Schmid

Rede 1 auf Vorlage eintreten – Grundsätzliches zur Stellvertretungsregelung

Kennt ihr Gemeinden, die auf eine Stellvertretungsregelung warten? Ich kenne eine Gemeinde, die würde gerne eine Stellvertretungsregelung einführen– bisher war das aber nicht möglich. Sie ist froh, wenn wir endlich vorwärts machen.

Eine Umfrage unter den Gemeinden hat gezeigt, dass auch andere Gemeinden dies wünschen. Die Repräsentativität des Parlaments bliebe so erhalten.

Es soll möglich sein, dass jemand aus der eigenen Partei einspringt, wenn ein Sitz vorübergehend (zwischen 3 und 12 Monaten) nicht wahrgenommen werden kann, weil eine Politikerin oder Politiker krank, verunfallt – oder Mami oder Papi geworden ist werden.

Politik braucht Platz fürs Leben – und eine Stellvertretung.

Die EVP sagt ja zur Stellvertretungsregelung – im Kantonsrat genauso wie in den Gemeindeparlamenten.

 

Politisches Engagement ist in der Regel kein Vollzeitjob – oft ist es Ehrenamt. Und auch dort braucht es Verlässlichkeit.

Deshalb setzen wir uns für eine Stellvertretungsregelung ein – im Kantonsrat genauso wie in den Gemeindeparlamenten.

Heute ist es leider so: Wer im Mutterschaftsurlaub an Sitzungen teilnimmt, verliert die Entschädigung. Das ist auf Gemeindeebene absurd – da geht’s um kleine Sitzungspauschalen, nicht um Erwerbsarbeit.

 

Rede 2 Vertretung bei Mutterschaft, Krankheit und Unfall sowie Militär- oder Zivildienst

Jetzt können wir noch darüber diskutieren, in welchen Fällen eine Stellvertretung möglich ist.

Meiner Meinung nach ist eine grosszügige Regelung sinnvoll. Gemeinden könnten immer noch den Bestimmungskreis einengen.

Krankheit und Unfall, Mutterschaft muss niemand diskutieren.

In der heutigen Zeit ist es sicher zeitgemäss Elternschaft , d.h. beiden Elternteilen eine Auszeit zu ermöglichen.

Für mich wäre auch Aus- und Weiterbildung ein wichtiger Grund. Das gewichten jedoch nicht alle gleich. Vorallem würde das Milizsystem gestärkt, wenn Aus- und Weiterbildung berücksichtig würde. Vereinbarkeit von Beruf und Politik würde deutlich erhöht.

Mein Vorgänger, Walter Meier, hatte sich für Militär und Zivilschutz eingesetzt. Die EVP unterstützt auch diesen Vorschlag.

Das Militärgesetz sieht dafür grundsätzlich eine Lösung vor: Militärurlaub für öffentliche Ämter. Urlaubsgesuche können aber aus gewichtigen Gründen in seltenen Fällen abgelehnt werden.

Es gibt Zivildiensteinsätze, die dazu führen können, dass jemand über Wochen oder gar Monate abwesend ist. Und dort gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub bei politischen Ratssitzungen.

 

Rede 3 Gemeindeordnung oder Gemeindeerlass (Geschäftsordnung)

Die Stellvertretungsregelung soll nach der Meinung der EVP auf Ebene Gemeindeerlass geregelt werden. Denn hier geht’s um den operativen Alltag und um Abläufe.

Die Gemeindeordnung ist keine Anleitung für den organisatorischen Alltag. Sie regelt Strukturen und Zuständigkeiten – aber sie sagt nichts darüber, wer wann für wen einspringt. Das wäre zu detailliert und würde der notwendigen Flexibilität einschränken. Eine Änderung der Gemeindeordnung erfordert eine Volksabstimmung – ein Gemeindeerlass kann hingegen durch das Parlament beschlossen werden.

Für Auskünfte
Andrea Grossen-Aerni, EVP-Kantonsrätin, Wetzikon. 077 462 13 88, andrea@grossen-aerni.ch
Gergey Rüegg, EVP-Geschäftsführer 044 271 43 02, E-Mail schreiben

Zurück