Fussgängerzone ist kein Sicherheitszone

Fussgängerzone ist kein Sicherheitszone

So wie ein Kaktus kein Lutschbonbon ist, ist auch der Fussgängerstreifen nicht automatisch eine Sicherheitszone. Vor einigen Jahren gab es eine Häufung von Unfällen auf Fussgängerstreifen. Der Kanton reagierte unter anderem mit der Aufhebung von Fussgängerstreifen, was in der Bevölkerung einige Empörung verursachte. Das Problem ist nicht so einfach, wie man es sich auf den ersten Blick meinen könnte. Leider gibt es zu viele Autofahrer, die nicht kontinuierlich durch die Windschutzscheibe noch vorne blicken. Man kann auch auf dem Handy oder sonst wo herumtippen und der Fahrbahn mit einer seitlichen Beobachtung der Fahrbahn aus den Augenwinkeln folgen. Für den Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen eine fatale Sache.

Referat von Kantonsrat Peter Ritschard, Zürich zu Geschäft 5100 Zebrastreifen

Aber nicht nur der Fussgängerstreifen, sondern auch die sich zu dessen Überquerung anschickenden Personen müssen vom Autofahrer gesehen werden. Selbstredend kann es knapp werden, wenn der Fussgänger in Fahrtrichtung eilt und plötzlich auf den Streifen springt. Wenn er dazu in der Nacht mit einem eleganten, schwarzen Mantel bekleidet ist, muss man das fast als Tarnanzug bezeichnen. Moral von der Geschicht: Kaufen sie für sich und ihre Familie helle Mäntel für Einsätze in der Dämmerung oder der Nacht.

In der Antwort der Regierung ist das Wichtig zu den Postulaten gesagt. Das Restrisiko bleibt leider solange, bis in vielleicht 10 Jahren alle Autos mit einem elektronischen Fussgängerschutz ausgestattet sind, wenn sie denn nicht sogar mit Autopilot ihren Weg durch Dörfer und Städte selbständig suchen.
 

Für Auskünfte
Peter ritschard, EVP-Kantonsrat, Zürich, Mobile 079 769 67 89, E-Mail schreiben
Peter Reinhard, EVP-Kantonsrat, Kloten, Mobile 079 402 38 82, E-Mail schreiben

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