EVP Motion zum Jugendschutz auf E-Zigaretten & Co. erfolgreich überwiesen
von Mark Wisskirchen
Die NZZ am Sonntag veröffentlichte am 31. Mai 2020 einen äusserst beachtenswerten Artikel mit der Überschrift "Tabakmultis schnappen sich unsere Kinder, die Politik schaut zu - Immer mehr Staaten verbieten bunte und aromatisierte Zigaretten oder E-Zigaretten. Anders die Schweiz. In 24 Kantonen darf man sogar Kindergärtlern E-Zigaretten verkaufen."
Es ist klar, der gesetzliche Jugendschutz fehlt heute bei E-Zigaretten und Co. Wir wissen nicht, wie lange dieser Zustand noch andauert, bis der Bundesgesetzgeber seinerseits sein Tabakproduktegesetz in Kraft setzen kann. Wir rechnen mit bis zu drei Jahren, aber das könnte auch länger gehen oder gänzlich scheitern. Wenn parallel dazu auf kantonaler Ebene in der Zwischenzeit nichts verbindliches geschieht, stehen wir in einigen Jahren vor einem kompletten Scherbenhaufen und verlieren weitere wertvolle Jahre ohne gesetzliche Regelungen. Deshalb ist es wichtig: Das eine tun und das andere nicht lassen - wenn ein Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene seit Jahren in Arbeit ist und sich auch seit Jahren und wahrscheinlich auch noch für viele weitere Jahre in die Länge zieht und es schon sehr viel Optimismus braucht, an eine rasch umgesetzte gute nationale Lösung zu glauben, dann ist das ein schwaches Argument, um damit den Verzicht auf eine kantonale Anpassung zu begründen. Der Regierungsrat soll dem Rat deshalb eine Gesetzesrevision vorlegen, damit E-Zigaretten sowie alle nikotinhaltigen Produkte im Kanton Zürich so rasch wie möglich den gleichen rechtlichen Vorgaben unterliegen wie Zigaretten und herkömmliche Rauchenwaren. Ausgenommen sind nikotinhaltige Medikamente. Namentlich betrifft dies nebst den Verkaufsbeschränkungen den Passivraucherschutz und die Werbung.
Im Eingangs erwähnten Artikel der NZZ wird aufgeführt - "51% der 15-jährigen Knaben in der Schweiz haben mindestens einmal eine E-Zigarette verwendet, bei den gleichaltrigen Mädchen sind es 35 Prozent."
Suchtprävention ist wichtig, denn die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die insbesondere durch Abhängigkeiten von Tabak und Alkohol entstehen, sind immens. Jedes Kind soll es wissen - Rauchen ist tödlich. In der Schweiz sterben jedes Jahr 9'500 Menschen an den Folgen der Nikotinsucht - das sind zwei Dutzend pro Tag. Das macht knapp 15 % aller Todesfälle in der Schweiz aus.
Jetzt sind mit dem Bundesverwaltungsgerichtsentscheid vom April 2018, welches das Verkaufsverbot von nikotinhaltigen E-Zigaretten-Liquids aufgehoben hat, neue Raucherwaren auf den Markt gekommen, die nicht unter dieses Verkaufsverbot fallen, da nicht Tabak, sondern Flüssigkeiten mit verschiedenen Inhaltsstoffen verdampft werden. Es handelt sich hier also um eine Gesetzeslücke, die nun folgerichtig geschlossen werden muss. Zurzeit gibt es keine gesetzliche Altersbeschränkung und kein Werbeverbot für solche Raucherwaren.
Die Fachleute der Allianz Gesunde Schweiz und die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz als Dachorganisation fordern deshalb die Kantone auf, diese Gesetzeslücke zu schliessen. Selbst die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert die strikte Regulierung von Zigarettenalternativen.
Die Selbstregulierung der Tabak- und E-Zigarettenlobby ist zwar löblich, jedoch ersetzt diese keinen gesetzlichen Jugendschutz. Das wäre ja vergleichbar mit dem Aufheben von Alterslimiten für den Kauf von Bier, Wein oder Schnaps, nur weil die Alkohollobby sich selbst ein Verhaltenskodex auferlegen würde. Es fehlen ganz einfach die Sanktionsmöglichkeiten - wer sich nicht daran hält, kann schlimmstenfalls aus dem Kodex ausgeschlossen werden.
Unsere Forderung hat bereits in verschiedenen Kantonen Unterstützung gefunden und wurde zum Teil auch bereits umgesetzt. So wurde das Anliegen z.B. im Aargau, Baselland, Basel-Stadt, Bern und Wallis von den kantonalen Parlamenten überwiesen. Tun wir das doch auch im Kanton Zürich - damit ist auch die Hoffnung verbunden, dass wir so indirekt auf die Bundespolitik Druck ausüben und die dringend notwendige Prävention unterstützen können - je mehr Kantone vorausgehen, umso mehr Einfluss geben wir auf nationaler Ebene denjenigen Kräften, welche sich für einen sinnvollen Jugendschutz einsetzen und desto weniger Einfluss wird z.B. der Tabaklobby zugestanden, welche die Einführung des Bundes-Gesetzes möglichst lange herauszögern und dieses abschwächen möchte.
Mit der Umwandlung in ein Postulat haben wir keine Garantie, dass die Regierung innert nützlicher Frist zum Schluss kommt, dass eine kantonale Regelung umzusetzen ist. Im schlimmsten Fall muss dann ein neuer Vorstoss eingereicht werden und die ganze - leider mehrjährige - Prozedur beginnt von neuem. Wenn die nationale Vorlage scheitert, stehen wir dann gut und gerne für die nächsten 5 bis 6 Jahre ohne gesetzliche Regelung da - auch deshalb halten wir an der Motion fest.
Und dass es nicht zwingend 2 Jahre dauern muss, bis eine kantonale Lösung beschlossen werden kann, hat im Kanton Basel-Land SVP Gesundheitsdirektor Thomas Weber gezeigt. Dort wurde Ende Februar 2019 die Motion überwiesen und das angepasste Gesetz Ende Oktober - also nur 8 Monate später - im Rat abgesegnet.
Beat Monhart, Kantonsrat EVP, Gossau 077 470 16 36 E-Mail schreiben
Hanspeter Hugentobler, EVP-Kantonsrat, Pfäffikon, 044 951 17 91, E-Mail schreiben
Mark Wisskirchen, EVP-Geschäftsführer, Kloten, 044 271 43 02, E-Mail schreiben