EVP begrüsst Umwandlung von KSW in AG
Mit der Verselbständigung des KSW und der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft soll dem Unternehmen
mehr Handlungsspielraum zugestanden werden. Mit dem Gesetzesentwurf der vorberatenden
Kommission liegt jetzt eine Lösung vor, die in allen wesentlichen Punkten den Erwartungen der EVP
entspricht.
Im Besonderen müssen für die EVP wesentliche Entscheide wie die Wahl des Spitalrates und dessen Präsidiums
vom Kantonsrat genehmigt werden. Im Weiteren darf der Kanton frühestens in fünf Jahren Aktien an
Dritte übertragen.
Nach der Verselbständigung kann das Unternehmen seinen Mitarbeitenden bessere Arbeitsbedingungen
zugestehen, als es das kantonale Personalrecht vorsieht, es ist kooperationsfähig und kann seine Liegenschaften
selber planen und bewirtschaften. Zu den neuen Freiheiten gehören aber auch neue Pflichten: So
muss das KSW seine Liegenschaften künftig ausschliesslich aus den erwirtschafteten Erträgen finanzieren,
so wie das die übrigen Spitäler im Kanton seit der Einführung des Spital- Planungs- und Finanzierungsgesetz
SPFG 2012 bereits müssen.
Markus Schaaf, Mitglied der KSSG ist überzeugt vom vorliegenden Gesetzesentwurf. «Jetzt haben wir ein
Gesetz, das dem KSW zum einen den nötigen Handlungsspielraum gibt, zum andern aber das Spital auch in
genügender Weise vom Regierungsrat unabhängig macht.»
Für Auskünfte
Markus Schaaf, Kantonsrat EVP, Zell (Rämismühle), 052 396 44 55, 078 707 00 66, E-Mail senden
Peter Reinhard, Geschäftsführer EVP ZH, Kantonsrat, Kloten, G: 044 271 43 02, N: 079 402 38 82, E-Mail senden
Johannes Zollinger, Kantonalpräsident EVP ZH, Kantonsrat, Wädenswil G: 044 780 08 80 N: 079 370 22 49, E-Mail senden