Ein wichtiger Beitrag, die Krise nicht unnötig zu verlängern

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«Jedes staatliche Handeln bedarf einer gesetzlichen Grundlage.» Dies ist einer der fünf Grundsätze im Verwaltungsrecht. Konkret heisst dies, dass eine Behörde wie der Bundesrat erst dann Regelungen und Anweisungen erlassen kann, wenn dafür eine entsprechende Grundlage herrscht. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für die Bewältigung von Katastrophen und Krisen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» ausrufen und hat dann für eine sehr begrenzte Zeit die Möglichkeit, Anordnungen zu erlassen, ohne dass diese vom Parlament zuvor genehmigt wurden. Das war zu Beginn der Corona-Pandemie der Fall. Doch schon vor über einem Jahr wurde die Krisenbewältigung auf den Status «besondere Lage» zurückgestuft. Deshalb muss der Bundesrat jetzt für jede Anordnung eine gesetzliche Grundlage schaffen, welche vom Parlament geprüft und genehmigt werden muss. Gegen diese Gesetzeserlasse kann das Referendum ergriffen und so eine Volksabstimmung erzwungen werden. Es ist mir kein anderes Land bekannt, das die Möglichkeit hat, eine solche Abstimmung zu angeordneten Schutzmassnahmen durchzuführen. Alleine diese Tatsache ist ein Hinweis, dass unsere Demokratie auch in der Krisenbewältigung bestens funktioniert und wir keinesfalls in einer Diktatur leben, wie von den Massnahmengegner ständig behauptet wird.

Was geschieht, bei einem NEIN zum Covid-19 Gesetz am 28.11? Die zusätzlichen Taggelder für arbeitslose Personen könnten dann nicht weiter verlängert werden und würden per 19.03.2022 auslaufen. Ebenso wären die Entschädigungen von Veranstaltern und Kulturschaffenden einzustellen. Und als drittes könnten keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden. Das Zertifikat ist sicher und freiwillig und es steht allen offen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann sich testen lassen. Von einem Zwang zur Impfung kann keine Rede sein. Ohne Zertifikat würde das Reisen stark erschwert. Je nach Entwicklung der Pandemie müssten ohne Zertifikat Grossveranstaltungen wie Konzerte, Sportveranstaltungen oder Kulturanlässe verboten werden. Allenfalls wären sogar erneute Schliessungen (Lockdown) nötig.

Das Covid-19-Gesetz ist im regulären, demokratischen Verfahren entstanden – das gilt auch für die Änderungen vom 19. März 2021, über welche wir jetzt abstimmen. Das vom Parlament beschlossene Gesetz setzt dem Bundesrat klare Leitplanken, es ermöglicht die gemeinsame Krisenbewältigung und sichert die demokratische Mitbestimmung.

Die Pandemie bleibt unberechenbar. Wenn sie im März 2022 zu Ende ist, freuen wir uns alle. Falls dies aber nicht der Fall ist, werden wir alle froh sein, wenn wir weiterhin das Covid19-Gesetz als Rechtsgrundlage haben. Bundesrat, Parlament und Kantone haben bewiesen, dass sie die Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie so gering wie möglich halten und Eigenverantwortung hoch gewichten. Mit einem JA zum Gesetz leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Krise nicht unnötig zu verlängern.

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