Änderung Volksschulgesetz (Tagesstrukturen/Tagesschulen)
Die EVP hat die Gesetzesvorlage eingehend geprüft. Die Kommission „Bildung und Kultur“ unter Leitung von Hanspeter Amstutz, hat einen Entwurf erarbeitet, welcher von der Parteileitung verabschiedet wurde.
Wir haben nicht ein einziges Haar in der Suppe gefunden. Die vorgeschlagenen Änderungen entsprechen einer moderaten Reform im Bereich der Tagesschulen. Deshalb konnten wir jeder Frage volle Zustimmung markieren.
Die Eltern können selber entscheiden, ob sie ihr Kind in eine Tagesschule schicken wollen oder nicht. Wer aber sein Kind in eine Tagesschule anmeldet, muss bereit sein, dass gewisse Angebote dann für alle Angemeldeten auch gelten. Das finden wir richtig. Die Wahlmöglichkeit für die Eltern ist echt, da nur in Tagesschulen die Mittagszeit verkürzt werden darf.
Indirekt hat der Kanton Zürich die Stadt Zürich mit dieser Gesetzesänderung eingeschränkt. Die Stadtregierung wollte ja bei den Tagesschulen in ein paar Jahren ein Obligatorium für alle einführen. Anderseits können Gemeinden nicht einfach der Betreuungsaufgabe ausweichen, wenn gemäss der jährlich zu erhebenden Umfragen eine echte Nachfrage nach einem Tagesschulangebot besteht.
An dieser Stelle danken wir für die gute Gesetzesvorlage.
Hier finden Sie die Vernahmlassung
Für Auskünfte
Johannes Zollinger, Kantonalpräsident EVP ZH, Kantonsrat, Wädenswil G: 044 780 08 80 N: 079 370 22 49, Mail
Peter Reinhard, EVP-Kantonsrat, Kloten, Mobile 079 402 38 82, E-Mail schreiben