Kantonsrats-News: Arbeiten an Ruhetagen soll Ausnahme bleiben

von Marc Raguth

 
 
 

Der Kantonsrat hat leider mit 89 Ja zu 74 Nein und 0 Enthaltungen entschieden, eine Standesinitiative zur Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten einzureichen. Die Anzahl der Sonntagsverkäufe und deren erlaubte Frequenz von heute vier Sonntagen pro Jahr soll erhöht werden. Das Arbeitsgesetz und die dazu gehörigen Verordnung werden in diesem Sinne angepasst.

 

Votum von Donato Scognamiglio:

Als EVP lehnten wir die Vorlage ab, wie dies bereits die eidgenössischen Räte im Frühjahr 2021 im Rahmen einer Änderung des Covid-19-Gesetzes taten (Vorlage 21.016). Es ist nicht angebracht, mittels einer Standesinitiative das Anliegen bereits erneut zu fordern. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass im Kanton Zürich die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag bereits vollständig liberalisiert sind und die Läden ohne zeitliche Beschränkung geöffnet sein können (§ 4 Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz [LS 822.4]). Zudem haben die Stimmberechtigten in der kantonalen Volksabstimmung vom 17. Juni 2012 mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 70,68% die Volksinitiative «Der Kunde ist König» abgelehnt. Mit dem Volksbegehren wurde auf eine vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten auch am Sonntag abgezielt. Insbesondere hätte das Verbot, Läden der Detailhandelsbetriebe an öffentlichen Ruhetagen offen zu halten, abgeschafft werden sollen. Die Position der EVP ist, dass Arbeiten auch im Interesse der Arbeitenden an Ruhetag grundsätzlich eine seltene Ausnahme bleiben soll.

 

Zum Geschäft auf der Kantonsratsseite

 
 

Für Auskünfte
Hanspeter Hugentobler, EVP-Kantonsrat, Pfäffikon, 044 951 17 91, E-Mail schreiben
Mark Wisskirchen, EVP-Geschäftsführer, Kloten, 044 271 43 02, E-Mail schreiben

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