Kantonsrats-News: Darum ging es heute...

von Marc Raguth

 

Votum von Markus Schaaf zur «Einsetzung PUK Datendiebstahl»

Inhalt des Geschäfts
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) beantragt in ihrem Antrag die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zum Datensicherheitsvorfall bei der Direktion der Justiz und des Innern (JI). Neben dem Datensicherheitsvorfall sollen auch grundsätzliche Fragen zur Datensicherheit und Entsorgung von Datenträgern in der kantonalen Verwaltung untersucht werden.

Votum Markus Schaaf
Eine Mehrheit der Geschäftsprüfungskommission fordert die Einsetzung einer PUK, welche den Datensicherheitsvorfall bei der Direktion der Justiz und des Innern und allfällig weiteren Stellen untersuchen soll. Gleich vorne weg: Die Fraktion der EVP ist NICHT in der GPK vertreten und hat deshalb nur einen begrenzten Einblick in die ganzen Vorgänge die mit dem Stichwort «Datensicherheitsvorfall» beschrieben werden.

Und vielleicht ist dies auch der Grund, dass sich uns auch nach intensivem Studium der Akten nicht erschliesst, was diese PUK den jetzt genau untersuchen will, bzw. untersuchen soll und was der finale Nutzen dieser Untersuchung sein könnte.

Geht es um den Vorgang von Datendiebstahl oder Datenmissbrauch im Zusammenhang mit der Entsorgung von Datenträgern aus den Jahren 2000-2014? Geht es um die Verletzung von Amtsgeheimnissen? Geht es um Verletzung von Auskunfts- und Informationspflichten? Geht es um die Vernichtung von Aufzeichnungen im Jahre 2019? Oder geht es um alles zusammen? Oder geht es um etwas ganz anders?

Was für uns klar ist: Aktuell gibt es mehrere laufende Strafverfahren, die noch nicht abgeschlossen sind. Ermittelt wird gegen konkrete Personen mit konkreten Tatvorwürfen und gegen Unbekannt. Und hier entsteht nun eine Interessens­kollision.

Bei einer PUK gilt für alle Befragten eine Mitwirkungs- und Auskunftspflicht, das heisst, die befragten Personen MÜSSEN der PUK Auskunft erteilen. Die PUK selber wird aber kein Urteil fällen und keine Strafen verfügen. Ganz anders beim Strafverfahren. Hier gilt für die Befragten das Recht, dass sie sich selber nicht belasten müssen, sie können also eine Aussage verweigern. Wie verhält es sich nun, wenn eine Person gegenüber der PUK eine Aussage macht, die sie im gleichzeitig laufenden Strafverfahren belasten würde? Darf die Staatsanwaltschaft eine vor der PUK gemachte Aussage verwerten? Oder erwarten wir allen Ernstes, dass eine Auskunftsperson gegenüber der Staatsanwaltschaft KEINE Aussage macht um sich nicht zu belasten und gegenüber der PUK dann alle Karten auf den Tisch legt?

Aus Sicht der EVP wäre es zweckmässiger, zuerst das Strafverfahren abzuwarten und erst dann eine PUK einzusetzen, falls dies dann überhaupt noch nötig wäre.

So wurde es auch bei den 2 PUK’s in früheren Jahren gemacht. Doch an Geduld scheint es zu fehlen, viel lieber will man jetzt endlich mit der PUK loslegen, lieber schon gestern, als erst morgen. Woher diese Hektik, liebe Kolleginnen und Kollegen von SVP, FDP und GLP? Weshalb plötzlich diese Hektik?

Wenn Sie auf «Teufel komm raus» untersuchen wollen, präsentiere ich Ihnen hier gerne eine Auswahl von brisanten Themen, die es mindestens so wert wären, genauer untersucht zu werden:

  • Im Jahre 2004 wurde der Anlauf für ein elektronisches Grundbuch gemacht. Im Jahre 2010 wurde uns versprechen, dass es jetzt nicht mehr lange dauert. Noch immer warten wir darauf…
  • Oder da wäre die Sache mit dem Pandemie-Pflichtlager, das der Kanton eigentlich hätte führen müssen – es aber nicht getan hat und sich dann plötzlich mitten in einer Pandemie mit leeren Lagern wiederfand.
  • Oder man könnte untersuchen, weshalb das Untersuchungs­gefängnis Zürich West noch immer nicht in Betrieb genommen wurde,
  • oder weshalb in Gefängnissen dauernd Handys eingeschmuggelt werden können,
  • oder was denn das nun genau für Vorgänge in der Herzklinik vom USZ waren…

Sie sehen, es gäbe viel Spannendes und vor allem viel Wichtigeres zu untersuchen.

Denn was ist das Ziel einer PUK? Sie führt eben kein Strafverfahren, sondern sie dient der politischen Aufarbeitung. Damit eine solche Aufarbeitung überhaupt möglich ist, muss sie sich zuerst einen Überblick verschaffen:

Und genau dieser Überblick würde vorliegen, wenn die laufenden Strafverfahren abgeschlossen sind.

Für die Arbeit dieser PUK wird mit Kosten von knapp einer 1 Mio. Franken gerechnet. In rund fünf Monaten führen wir die Budgetdebatte. Auffälligerweise werden es dann genau die gleichen Parteien, welche heute eine PUK fordern, die gleichen Parteien werden dann wieder klagen, wie viel Geld der Staat unnötigerweise verschleudert und wie aufgebläht und ineffizient der ganze Staatsapparat doch sei.

Wir könnten jetzt streiten, ob 1 Mio. ein hoher Betrag sei, oder nicht. Aber es geht gar nicht um die Höhe des Betrags Betrag, sondern es geht um Wirkung. Welche Wirkung soll damit erzielt werden, welche Wirkung kann damit erzielt werden– und rechtfertigt der Aufwand die zu erwartende Wirkung?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau diese Frage werden wir uns am Ende des Berichts stellen müssen, wenn dereinst der Schlussbericht dieser PUK vorliegt: Kann dann eine Wirkung erzielt werden, welche den Aufwand rechtfertigt?

Wir haben eine unklare Faktenlage und wir haben ein laufendes Strafverfahren. Letzten Endes ist diese PUK ein Fischen im Trüben. Man investiert viel Zeit und Geld für eine Untersuchung mit ungewissem Ausgang und hofft, dass man am Ende einen Fang macht, der all den Aufwand rechtfertigt.

Bei dieser Ausgangslage ist die Einsetzung einer PUK für die EVP unverhältnismässig und wir werden dem Antrag der GPK nicht zustimmen.

Falls der Antrag zur Einsetzung einer PUK trotzdem eine Mehrheit findet – und so sieht es ja aus – kann ich Ihnen zusichern, dass selbstverständlich trotz aller genannten Bedenken ein Vertreter unserer Fraktion ergebnisoffen und engagiert in dieser Kommission mitarbeiten wird.

Entscheid des Kantonsrates
Der Antrag für eine PUK wurde mit 91 zu 75 Stimmen angenommen.

 
Als weitere Geschäfte wurden behandelt:
• Genehmigung der Änderung der Gemeindeverordnung (VGG): JA (EVP: JA)
• Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission: JA (EVP: NEIN)
• Geschäftsbericht und Jahresrechnung der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) für das Jahr 2022: JA (EVP: JA)
• Gewaltschutzgesetz: JA (EVP: JA)
• Verwaltungsrechtspflegegesetz
          

Für Auskünfte
Hanspeter Hugentobler, EVP-Kantonsrat, Pfäffikon, 044 951 17 91, E-Mail schreiben
Mark Wisskirchen, EVP-Geschäftsführer, Kloten, 044 271 43 02, E-Mail schreiben

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