NEIN zur "Gerechtigkeitsinitiative" der SVP

von Dominic Täubert

Beat Monhart

Artikel von Kantonsrat Beat Monhart, Gossau, im EVP info vom November 2022.

Die Abzüge für Krankenkassenprämien könnten durchaus leicht erhöht werden, doch die Volksinitiative (VI) der SVP geht zu weit.

Die ständig steigenden Krankenkassenprämien belasten sehr viele Menschen. Der Staat versucht diese Last zu lindern, für sozial schwache Menschen mit Prämienverbilligungen, für finanziell besser gestellte mit Steuerabzügen. Die SVP zielt mit ihrer VI auf die besser Verdienenden. Für ledige Steuerpflichtige soll der Abzug für die Krankenkassen-Prämien von 2‘600 auf 3‘600 Franken steigen, für Ehepaare von 5‘200 auf 7‘200. Ausserdem soll der Abzug pro Kind erhöht werden. Zudem soll die jährliche Anpassung der Abzüge nicht mehr aufgrund des Landesindexes der Konsumentenpreise, sondern aufgrund der Durchschnittsprämie der Krankenkassen erfolgen.

Zürich hätte damit deutlich höhere Abzüge für die Krankenkassenprämien als alle Nachbarkantone. Beim Kanton und den Gemeinden wären Steuerausfälle von jährlich 300 Mio. Franken zu erwarten.

Mit dieser VI würde zugespitzt formuliert eine Prämienverbilligung für Reiche eingeführt – je höher das Einkommen, desto grösser die Steuerersparnis. Der Gegenvorschlag will diesen Feldzug für die Reichen begrenzen: Abzug für Ledige 2900, für Verheiratete 5800 Franken. Der Kinderabzug bleibt gleich, weil die effektive Durchschnittsprämie für Kinder bereits dem Maximalabzug entspricht. Und am Teuerungsindex wird nichts geändert. Die Steuerausfälle betragen beim Gegenvorschlag tragbare 100 Mio.

Die VI trifft bei der Bevölkerung einen Nerv. Es ist deshalb richtig, die steigenden Gesundheitskosten bei den Steuern zu berücksichtigen. Dass damit auch Steuerpflichtige entlastet werden, welche dies nicht benötigen, kann im Rahmen des Gegenvorschlags hingenommen werden. Dieser soll nicht zuletzt eine VI verhindern, die schlicht und einfach einen Wolf im Schafspelz darstellt. Allerdings muss gleichzeitig den sozial Schwächeren, denen Steuerabzüge nichts bringen, mit dem Ausbau der Prämienverbilligung geholfen werden.

Die EVP lehnt mit nur 1 Gegenstimme die VI ab und empfiehlt ein überzeugtes Ja zum Gegenvorschlag. Bei der Stichfrage ist der Gegenvorschlag
anzukreuzen.

Die EVP empfiehlt für den 27. November 2022:

  • Nein zur "Gerechtigkeitsinitiative" (Vorlage A)
  • Ja zum Gegenvorschlag des Kantonsrates Steuergesetz (StG) (Vorlage B)
  • Stichfrage: Für den Gegenvorschlag, Vorlage B

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